
Nach dem Rechtssatz ecclesia non sitit sanguinem (lat. die Kirche dürstet nicht nach Blut) war es im Mittelalter Geistlichen nicht gestattet, an Maßnahmen der (weltlichen) Strafgerichtsbarkeit teilzunehmen. Es handelt sich um einen frühchristlichen Grundsatz, der die ablehnende Haltung der Kirche gegenüber der Todesstrafe ausdrückte (was wohl...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ecclesia_non_sitit_sanguinem
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